Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Lieferung

1.1.1 Die zugesagten Termine werden von der Feinen Küche Kulterer GmbH nur unter Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes gewährleistet. Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen wie u.a. Stromstörungen oder ähnliches sind nicht von der Feinen Küche Kulterer GmbH zu vertreten und führen nicht zum Verzug seitens der Feinen Küche Kulterer GmbH.
1.2 Dem Auftraggeber bzw. den von ihm bekanntgegebenen verantwortlichen Personen steht es frei, die Qualität und Menge der gelieferten Waren bei Anlieferung zu überprüfen. Etwaige diesbezügliche Reklamationen müssen ausnahmslos schriftlich festgehalten und das Schriftstück sowohl vom Verantwortlichen der Feinen Küche Kulterer GmbH als auch vom Verantwortlichen des Kunden unterzeichnet werden, andernfalls gilt die Lieferung als vom Auftraggeber akzeptiert.
1.3 Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen.
1.4 Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten. Die sachgerechte Verwendung der leihweise zur Verfügung gestellten Geräte, Gläser und Geschirr obliegt dem Auftraggeber. Etwaige Schäden durch überhitzte Geräte in Abwesenheit des von der Feinen Küche Kulterer GmbH bereitgestellten Personals obliegen nicht der Haftung der Feinen Küche Kulterer GmbH .
1.5 Sollte es der Feinen Küche Kulterer GmbH wetterbedingt oder durch andere unvorhersehbare Ereignisse nicht möglich sein, das benötigte Equipment, Personal, Lebensmittel oder Getränke zum Veranstaltungsort zu transportieren, so entfällt die Leistungspflicht für beide Vertragsparteien. Auch sind in diesem Fall bereits geleistete Anzahlungen abzüglich allfällig von der Feinen Küche Kulterer GmbH bereits getätigter Aufwendungen zurückzustellen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Benützung von An- oder Zufahrtsstraßen nicht möglich ist, und Ersatzmaterial mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand nicht rechtzeitig beigestellt werden kann, sodass eine Durchführung der Veranstaltung vernünftigerweise nicht mehr möglich ist.

2. Stornobedingungen

2.1 Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ersuchen wir generell um ehestmögliche Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Gästezahl. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, so ist die Gästeanzahl vom Kunden spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Fall verrechnet wird.
2.2 Bei einer Veränderung der Gästezahl nach oben wird die Feine Küche Kulterer GmbH bei Bekanntgabe durch den Kunden weniger als drei Tage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
2.3 Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem abgesagt werden, so erhält die Feine Küche Kulterer GmbH bei Bekanntgabe des Ausfalls 6 bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung 20 %, bei Bekanntgabe am Vortag bzw. am Tag der Veranstaltung 100 %
des vereinbarten Entgelts, dies zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Rechnung/en.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Eine Auftragserteilung muss schriftlich unter Angabe des Namens und der vollständigen Geschäftsadresse des Auftraggebers sowie des Rechnungsempfängers übermittelt werden, um verbindlich zu sein. Schriftlich ist eine Übermittlung dann, wenn sie per unterzeichneten Brief, unterzeichnetem Fax oder per E-mail erfolgt. Sollte die Auftragserteilung mündlich erfolgen, so ist eine schriftliche Ausfertigung binnen kürzester Zeit vom Kunden nachzureichen. Erst mit schriftlicher Bestätigung ist eine Auftragserteilung rechtsverbindlich.
3.2 Ein Auftrag ist für den Besteller sofort bindend. Die Feine Küche Kulterer GmbH ist an einen Auftrag ab Zugang vorbehaltlich des oben Ausgeführten gebunden, sofern Angebot und Auftrag sich inhaltlich decken. Sollte das Angebot vom Kunden verändert werden oder sollten veränderte Anforderungen gestellt werden, so ist der Auftrag für die Feine Küche Kulterer GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung des veränderten Auftrages wie vom Kunden angefragt bindend.

3.3 Sollten Auftraggeber und Rechnungsempfänger nicht ident sein, so ist die Bestätigung des Auftrages sowohl vom Auftraggeber als auch vom Rechnungsempfänger zu zeichnen. In jedem Fall haften Auftraggeber und Rechnungsempfänger für alle ausstehenden Forderungen oder Teilforderungen aus dem gegenständlichen Auftrag zur ungeteilten Hand.
3.4 Alle Preise in unseren Angeboten verstehen sich, falls nicht anders angeführt, als Euro-Nettopreise, d.h. exklusive der jeweils zur Anwendungen kommenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen nach Rechnungserhalt. Die Feine Küche Kulterer GmbH ist berechtigt, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen.
3.5 Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind der Feinen Küche Kulterer GmbH sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie sonstige durch die Betreibung der Forderung entstehende Kosten wie Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten u.ä. zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges ist die Feine Küche Kulterer GmbH berechtigt, 8 % Zinsen p.a. zu verrechnen.

4. Schlussbestimmungen

4.1 Sollte eine Bestimmung dieses Individualvertrages ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Feine Küche Kulterer GmbH verpflichtet sich ein ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine gültige oder rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftliches und rechtliches Ergebnis der ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
4.2 Für das Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Klagenfurt.